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Gründung von neuen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU)

Neue EVU werden in Wirklichkeit erst Netzbetreiber. Was diese auszeichnet, ist eine Konzession der zuständigen Gebietskörperschaft (Kommune), Besitz oder Pacht des Verteilungsnetzes, verantwortlicher Betreiber  des Verteilungsnetzes und Inhaber des Anschluss- und Stromtransportrechts zu allen an das Netz angeschlossenen Verbrauchern.

Für Kommunen, die selbst Netzbetreiber werden wollen, entwickeln wir Entflechtungs-, Einbindungs- sowie Anschlusskonzepte. Diese fließen in den notwendigen Antrag beim Wirtschaftsministerium ein, den wir erstellen. Nach erfolgter Genehmigung führen wir die nötigen Bau- und organisatorischen Maßnahmen durch und bieten Ihnen unsere verantwortliche Netzbetriebsführung auf Zeit an.

Um Strom als Ware liefern zu können, muss das EVU zusätzlich eine Stromhändler-Zulassung erwerben. Anschließend dürfen Kunden angeworben und mit Strom versorgt werden. Erst wenn die Mehrkeit der Stromkunden Kunden des betreffenden neuen EVU-Stromhändlers sind, wird das neue EVU zum Grundversorger mit allen Pflichten und der Versorgung von jedermann.