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Nutzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Alternativ zu unseren Beratungs- und Planungsleistungen erstellen wir für die alljährlich erforderlichen Umweltgutachten gemäß dem EEG 2009, EEG 2012 und EEG 2014. Wir werden unter der DAU-Zulassungsnummer DE-V-0298 geführt.
Unsere Kunden sind im Wesentlichen Betreiber von Biogasanlagen, Biomethan-BHKW-Anlagen, Pflanzenöl-BHKW-Anlagen sowie von Dampfkraftwerken und ORC-Anlagen.
Ferner erstellen wir für echt flexible EEG-Kraftwerke Gutachten zur Erzielung der Flexibilitätsprämie und helfen dadurch, deren Zukunft abzusichern. Für die Betreiber von Wasserkraftwerken begründen und bestätigen wir durch unsere Umweltgutachten die im EEG 2014 vorgesehene Mehrvergütung.

Als Experten der dezentralen Stromerzeugung bieten wir unsere Ingenieur- und Beratungsleistungen den Anlagenbetreibern für alle im EEG aufgeführten Stromerzeugungsarten:

Beratung zum Netzanschluss (auch im Fall von negativen Ergebnissen des Windhundverfahrens), über die energie- und steuerungstechnische Gestaltung der Stromanschlussanlage bis hin zu den besonderen Fragen der Mittelspannungs-richtlinie.  Beratung zu den Stromerzeugungstechniken auf der Basis von Biogas, Holzgas oder Klärgas sowie der Verbrennung von Biomasse. Wir kennen die Regeln zur Nutzung von EEG-Altrechten und zurBrennstoffumstellung und/oder dem Umzug der EEG-Anlage an einen anderen Standort. Beratung für Betreiber von Wasserkraft-, Windkraft- und Photovoltaikanlagen sowie Geothermieanlagen, inbesondere Betreiber von Wasserkraftwerken, wie sie in den Genuss der Höhervergütung gemäß dem jeweils gültigen EEG kommen und welche Maßnahmen hierfür erforderlich sind.