Stromeinspeisungen in das öffentliche Netz aus Kraft-Wärme-Kopplung genießen den Schutz des Staates. Gemäß dem KWK-Gesetz steht dem Betreiber eine Fördersumme zu, die wir für Sie ermitteln und für die Testierung aufbereiten. Darüber hinaus ermitteln wir für Sie den angemessenen Preis für die Vergütung des ins Netz eingespeisten Stromes und die vermiedenen Netznutzungskosten gemäß VV II plus und führen Verhandlungen mit dem zuständigen Netzbetreiber.