Als Planer und Berater auf dem Gebiet der öffentlichen und innerbetrieblichen Stromversorgung sind wir spezielle Sachkenner der Auslegung und Umsetzung des § 13 EEG. Wir klären vorhandene Netzverhältnisse und entwickeln Verhandlungsstrategien bezüglich der zuständigen Netzbetreiber. Kostenschätzungen unterstützen unsere Tätigkeit als Planer.