Im Sinne der KWK-Gesetzes sollen stillgelegte KWK-Anlagen reaktiviert werden. Wir bieten die nötigen Bestandsaufnahmen und Wirtschaftlichkeitsrechnungen an, um die Amortisation der zu treffenden Investitionen nachzuweisen. Anschließend folgen für die Reaktivierung von KWKAnlagen unsere Planungen.
Näheres siehe "Versorgungstechnik".