Neubauvorhaben dürfen gegenüber dem jeweiligen Stand der gültigen Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht mehr als 70% des Wärmebedarfs aufweisen. Im Fall des Einsatzes von erneuerbaren Energien oder der hoch effizienten KWK kann der Bauherr von dieser verschärften Bedingung entbunden werden. Wir erstellen hierzu die nötigen Bestätigungen. Dies gilt auch für den Einsatz von Fernwärme aus KWK-Anlagen und Müllverbrennungskraftwerken.